Rechtsprechung
LG Berlin, 05.01.1988 - 7 S 47/87 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 2; AHB § 4 I Nr. 6 b
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1989, 281
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 144/07
Anwendung der sog. Tätigkeitsklausel in der Betriebshaftpflichtversicherung
Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass es sich bei den sogenannten Bearbeitungsschäden meist um ein überschaubares und für den Unternehmer auch kalkulierbares Risiko handelt, von dem er sich - teilweise - auch dadurch befreien kann, dass er selbst gegenüber seinen Auftraggebern die Haftung für bestimmte unvorhersehbare und unverschuldete Schadensfälle ausschließt, wird die Klausel jedenfalls seit ihrer Änderung im Jahr 1949 zu Recht als allgemein wirksam angesehen (vgl. hierzu LG Berlin, VersR 1989, 281) und allein ihre Auslegung diskutiert (vgl. BGH VersR 1966, 434; OLG Köln, NJW-RR 1987, 1052).